Jugendrotkreuz (JRK)
Ansprechpartner
Frau
Denise Schmitt
Tel: 0176 / 638 101 10
jrk@drk-hardt.de
Was ist das Jugendrotkreuz?
Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der selbstverantwortliche Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Über 100.000 Mitglieder sind in rund 5.500 Gruppen organisiert. Sie treffen sich zu unterschiedlichen Programmen und vielen gemeinsamen Aktivitäten.
Das Jugendrotkreuz unterhält einen eigenen Bereich mit aktuellen Informationen im Internet-Angebot des DRK. Klicken Sie hier.
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Was wird beim Jugendrotkreuz gemacht?
Im Jugendrotkreuz ist Erste Hilfe mehr als Pflaster kleben. Engagement im Schulsanitätsdienst, Unfallverhütung, Schminken bei der realistischen Unfalldarstellung, Mithilfe bei der Blutspende und spannende Wettbewerbe - all das gehört mit dazu.
Gemeinschaft, Teamgeist und Spaß: Auch dafür steht das JRK. Ob in den Gruppenstunden oder auf gemeinsamen Fahrten oder bei Wettbewerben, bei uns wird viel gelacht.
Geleitet wird das Jugendrotkreuz beim DRK Ortsverein Hardt von Denise Schmitt und ihrer Stellvertreterin Dominique Deck. Gruppenleiter sind außerdem Sandro Burger und Ewald Schinka.
Wer kann mitmachen?
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 8 bis 14 Jahren sind eingeladen mitzumachen. Unsere Gruppenstunden finden zweiwöchentlich donnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr statt.
Wo finde ich das Jugendrotkreuz?
In der alten Schule Würmersheim, Auer Str. 16
Jugendschutz beim Jugendrotkreuz
Im Jahr 2021 wurde unser Verein als "Jugendfreundlicher Verein" zertifiziert. In diesem Rahmen hat unserer Jugendleitung die folgenden Regeln aufgestellt:
1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z. B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Das alkoholfreie Getränk wird beworben.
4. Gruppenleiter/innen und Mitglieder leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
7. Alle Mitglieder des Vereins kennen die Jugendschutzbestimmungen.
8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
Für Veranstaltungen gilt:
9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
10. Die Erfahrungen bei der Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) können bei Bedarf an die Gemeinde zurückgemeldet werden, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
Für große Veranstaltungen gilt:
11. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
12. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher/innen genauestens auf ihr Alter zu kontrollieren und im Zweifel einen Ausschank zu verweigern.
Für das tägliche Vereinsleben gilt:
13. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Während eines Dienstes wird kein Alkohol getrunken.
14. Bei unseren Dienstabenden verzichten wir auf den Konsum von alkoholischen Getränken.
15. Im Alltag achten wir auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander!